Wir möchten Sie darüber informieren, dass an den Stränden der Gemeinde Dziwnów folgende Regeln für den Aufenthalt mit Hund gelten:
- Während der Sommersaison, speziell wenn die Badelandschaften geöffnet sind, also von 15. Juni bis 31. August , an bewachten Stränden (9.00-17.00) Hunde sind nicht erlaubt . Die Grenzen der bewachten Strände sind durch spezielle Informationstafeln gekennzeichnet, die entlang des Strandes aufgestellt sind.
- Im gleichen Zeitraum, d. h. in der Sommersaison, können Sie sich an unbewachten Stränden 24 Stunden am Tag mit Ihrem Hund aufhalten, aber denken Sie daran, dass der Hund vom Besitzer an der Leine geführt werden muss und einen Maulkorb tragen muss.
- In der Nebensaison, also ab 1. September bis 14. Juni , ist der Aufenthalt mit einem Hund am Strand nicht eingeschränkt, mit Ausnahme der Pflicht, den Hund an der Leine zu führen und einen Maulkorb zu tragen.
Gleichzeitig achten wir darauf, dass jeder Hundebesitzer für Sauberkeit und Ordnung sorgen sollte und somit mit entsprechenden Säcken für Hundekot und Aufräumarbeiten nach seinem Liebling versorgt wird. Dies gilt nicht nur für Strände, sondern auch für jeden anderen Ort in der Gemeinde. Die Nichteinhaltung der oben genannten Richtlinien kann mit Disziplinarstrafen geahndet werden.
Quelle: Gemeinde Dziwnów